Reitabzeichen

Inhaltsverzeichnis

Pferdeführerschein Umgang

Der Pferdeführerschein Umgang wurde durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2020 neu eingeführt und ersetzt den Basispass Pferdekunde.

Er hat die Aufgabe den Teilnehmern Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang in alltäglichen Situationen zu vermitteln.

Auch Personen, die selbst nicht reiten, können den Pferdeführerschein Umgang ablegen, z.B. die Eltern reitender Kinder oder Partner von Pferdesportlern.

Der Pferdeführerschein Umgang ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd. Dazu gehören im Wesentlichen die Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes, dessen Haltung und Pflege. Grundlagen, die jeder Pferdefreund selbstverständlich beherrschen sollte und die ihm helfen, Pferde besser zu verstehen und sich ihnen besser verständlich zu machen.

Den Pferdeführerschein Umgang benötigen Sie z. B, als Voraussetzung für den Erwerb des Reitabzeichens 5, sofern die Reitabzeichen 6 und 7 nicht abgelegt wurden. Sie können die Prüfung für den Pferdeführerschein Umgang aber am selben Tag wie die Prüfung für Ihr Reitabzeichen 5 ablegen.

Anforderungen, was Sie können müssen:

Die Prüfung besteht aus vier Teilen.

1. Erster Kontakt und Pferdepflege

  • Ansprechen und Annähern an das Pferd, Aufhalftern, aus der Box holen
  • Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Passieren anderer Pferde
  • Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen

2. Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Haltung, Fütterung und Gesundheit

  • Bedürfnisse des Pferdes
  • Haltungsformen, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide, Stallhygiene, Box- und Paddockpflege
  • Identifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht, Abzeichen
  • Grundlagen der Pferdegesundheit, der Anatomie, der Pferdefütterung
  • Kenntnisse über Impfungen, Wurmkuren, Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, einschlägige Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

3. Praktischer Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Führen im eingezäunten Bereich

  • Dreiecksvorführung
  • Geradeausführen von beiden Seiten, Gangmaßwechsel im Schritt, Slalom, Traben auf gerader Linie, Rückwärtsrichten
  • Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung

4. Praktischer Umgang mit dem Pferd in Alltagssituationen, Führen im öffentlichen Raum

  • Mithilfe / Grundsätze / Sicherheit beim Verladen / Transportieren
  • Führen des Pferdes zur Weide, Entlassen des Pferdes auf die Weide
  • Führen in Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
  • Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung

Wie wird bewertet?

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd/Pony sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Es gibt keine Wertnoten, sondern lediglich „bestanden” oder „nicht bestanden”. Als erfolgreicher Teilnehmer erhalten Sie ein Abzeichen und eine Urkunde. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese zum nächstmöglichen Termin wiederholen.

RA8

An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2
Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren,
Bahnordnung
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom,
Gangmaßwechsel im Schritt

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

RA7 (Großes Hufeisen)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und
Abteilungsreiten
Station 2
Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

RA6

An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit).
Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

2. Springreiter-Wettbewerb (mind. 4 Hindernisse)

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 2
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden

 

RA5 (DRA Kl. IV)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.

Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit) Hilfszügel sind zugelassen Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

5 Theoriestunden, 5 Dressurstunden, 5 Springstunden

 

RA4 (DRA Kl. III)

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und treoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A,Skala der Ausbildung
Station 2
Fitness des Reiters
Station 3
Grundausrüstung eines Reitpferdes

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

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